Auch wer den gesetzlichen Mindestlohn erhält, kann Teile seines Lohns oder Gehalts für die betriebliche Altersvorsorge nutzen, selbst wenn er dann am Ende weniger als den Mindestlohn verdient – es sei denn, es ist im Tarifvertrag anders geregelt.
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Auch wer den gesetzlichen Mindestlohn erhält, kann Teile seines Lohns oder Gehalts für die betriebliche Altersvorsorge nutzen, selbst wenn er dann am Ende weniger als den Mindestlohn verdient – es sei denn, es ist im Tarifvertrag anders geregelt.